Kurz beantwortet
Ein Erklärvideo mit KI entsteht in fünf Schritten: Ziel und Kernbotschaft, Skript, Bild und Stimme, Schnitt, Freigabe. KI beschleunigt Skriptentwürfe, Bilder und Vertonung. Für die fachliche Richtigkeit und den Ton bleiben Sie verantwortlich. Gekennzeichnet werden muss ein Video in der Regel, wenn es KI-Inhalte enthält, die echten Personen, Dingen, Orten oder Ereignissen ähneln und für echt gehalten werden könnten (Deepfake).
Wofür eignen sich KI-Erklärvideos?
Ein Erklärvideo zeigt in kurzer Zeit, wie etwas funktioniert. Mit KI-Werkzeugen lässt es sich oft aus Material bauen, das Sie schon haben: Fotos, Bildschirmfotos, Folien, eine Leistungsübersicht. Typische Einsätze in kleinen Betrieben und bei Selbstständigen:
| Einsatz | Beispiel | Wo es läuft |
|---|---|---|
| Leistung erklären | Wie läuft eine Heizungswartung oder eine Beratung ab? | Website, Angebots-E-Mail |
| Produkt oder Gerät erklären | Wie nehme ich das neue Gerät in Betrieb? | Produktseite, Versand an Kunden |
| Einarbeitung | Wie funktioniert die Kasse, das Aufmaß-Programm, die Maschine? | Interne Ablage, Ausbildung |
| Häufige Kundenfrage | Wie reiche ich eine Reklamation ein? | Website, Antwort per E-Mail |
| Stellen und Ausbildung | Wie sieht ein Arbeitstag aus? | Stellenanzeige, soziale Netze |
Weniger geeignet sind KI-erzeugte Bilder dort, wo echte Menschen, echte Räume oder echte Kundenstimmen gezeigt werden sollen. Hier gehören echte Aufnahmen hinein. Wie das mit vorhandenem Material gelingt, zeigt der Beitrag Kundenstimme als Video.
Wie entsteht ein Erklärvideo mit KI in fünf Schritten?
Schritt 1: Ziel und Kernbotschaft festlegen
Klären Sie vor dem ersten Werkzeug drei Fragen:
- Wer schaut zu? Eine neue Kundin, ein erfahrener Techniker, ein Auszubildender?
- Was soll die Person danach wissen oder tun? Ein Satz, nicht drei.
- Wo läuft das Video? Website, soziale Netze oder Einarbeitung. Das bestimmt Format und Länge.
Schreiben Sie die Kernbotschaft in einem Satz auf. Was ihr nicht dient, kommt nicht ins Video.
Schritt 2: Skript schreiben
Das Skript ist das Fundament. Eine KI kann einen ersten Entwurf liefern, wenn Sie ihr Zielgruppe, Kernbotschaft, Länge und die fachlichen Inhalte mitgeben. Danach beginnt Ihre Arbeit:
- Fachlich prüfen: Stimmen alle Angaben? KI erfindet gelegentlich Details, die plausibel klingen.
- Kürzen: Gesprochener Text muss einfacher sein als geschriebener. Kurze Sätze, ein Gedanke pro Satz.
- Szenen zuordnen: Schreiben Sie neben jeden Satz, was zu sehen ist.
- Laut lesen: Was holpert, wird umformuliert.
- Gegenlesen lassen: Eine Person mit Fachwissen liest das Skript, bevor Bild und Ton entstehen.
Eine einfache Skriptvorlage:
| Teil | Sprechtext | Bild | Einblendung |
|---|---|---|---|
| Einstieg | Problem oder Frage | Situation zeigen | Titel |
| Hauptteil | Schritt 1, 2, 3 | Bildschirmfotos, Fotos, Grafiken | Stichworte |
| Schluss | Zusammenfassung | Logo, Kontaktdaten | Link oder Hinweis |
Schritt 3: Bild und Stimme
Bild: Sichten Sie zuerst Ihr vorhandenes Material. Was fehlt, kann mit KI-Werkzeugen entstehen: Illustrationen, Animationen, Hintergründe, Übergänge. Achten Sie auf einen einheitlichen Stil und Ihre Firmenfarben.
Stimme: KI-Stimmen sind für viele Erklärvideos brauchbar. Hören Sie die Stimme ganz an: Fachbegriffe, Abkürzungen sowie Produkt- und Ortsnamen spricht sie gelegentlich falsch aus. Schreiben Sie solche Wörter im Text so, wie sie klingen sollen, oder formulieren Sie um. Eine echte Sprecherin oder ein echter Sprecher kann sinnvoll sein, wenn Persönlichkeit wichtig ist. Die Stimme einer echten Person nachzubilden, sollten Sie nur mit deren schriftlicher Einwilligung tun (mehr dazu im Abschnitt zur Kennzeichnung).
Musik: nur mit geklärter Lizenz und leise unter dem Sprechtext.
Schritt 4: Schnitt
Im Schnitt kommen Bild, Stimme, Musik und Einblendungen zusammen. Achten Sie darauf, dass
- Bild und Sprechtext zeitlich zusammenpassen,
- Einblendungen lange genug lesbar sind und gute Kontraste haben,
- Untertitel vorhanden und korrekt sind, besonders bei Fachbegriffen. Sie helfen Menschen mit Hörbeeinträchtigung und allen, die ohne Ton schauen,
- Sie eine Fassung für jeden Ort anlegen, an dem das Video läuft: quer für die Website, hochkant für soziale Netze.
Schritt 5: Freigabe
Sehen Sie das fertige Video vollständig an, am besten gemeinsam mit jemandem, der die Fachinhalte kennt. Kontrollieren Sie Inhalt, Namen, Untertitel, Rechte an Bildern und Musik und ob KI-erzeugte Inhalte gekennzeichnet sind (siehe nächster Abschnitt). Notieren Sie, woraus das Video gebaut wurde. Das erleichtert spätere Änderungen.
Welche Werkzeuge kommen zum Einsatz?
Hier stehen bewusst Kategorien statt Testsiegern, weil sich Angebote und Funktionen schnell ändern:
| Werkzeug | Wofür | Worauf achten |
|---|---|---|
| Text-KI (Chatprogramme) | Skriptentwürfe, Kürzungen, Varianten | Fakten prüfen, keine Kundendaten in kostenlose oder private Konten eingeben |
| Bild-KI | Illustrationen, Hintergründe | Stil, Nutzungsrechte |
| Video-KI | kurze Szenen, Animationen | Wirkt es echt? Dann Kennzeichnung prüfen |
| KI-Stimmen | Vertonung | Aussprache, Rechte an der Stimme |
| Avatar-Werkzeuge | sprechende Figuren | Einwilligung, wenn eine echte Person das Vorbild ist |
| Untertitel-Werkzeuge | automatische Untertitel | Fehler korrigieren |
| Schnittprogramme | Teile zusammenfügen, kürzen | einfach zu bedienen? |
Prüfen Sie bei jedem Werkzeug die Nutzungsbedingungen für gewerbliche Nutzung und wohin hochgeladene Daten gehen.
Was entscheidet sonst über die Qualität?
Ton: Passt die Sprache zu Ihrem Betrieb? Duzen oder siezen Sie? Klingt die Stimme so, wie Sie klingen wollen?
Häufige Fehler: zu viel Inhalt in einem Video, Fachsprache im Sprechtext, zu kurz stehende Einblendungen und ein Schluss ohne nächsten Schritt. Ein Video beantwortet eine Frage; für die nächste gibt es das nächste Video.
Muss ein KI-Erklärvideo gekennzeichnet werden?
Keine Rechtsberatung. Seit dem 02.08.2026 gilt in der EU: Wer als Betrieb ein KI-Werkzeug beruflich nutzt und damit Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt, die echt wirken, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Gemeint sind Inhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich für echt gehalten werden könnten. Das Gesetz nennt sie Deepfakes. Entscheidend ist also nicht, ob KI im Spiel war, sondern ob der Inhalt täuschen kann.
Die folgende Übersicht ist eine Einschätzung. Ob ein Inhalt als Deepfake gilt, ist im Einzelfall eine Wertungsfrage, und die Leitlinien der EU-Kommission sind nicht verbindlich. Sie liegen bisher als genehmigter und veröffentlichter Inhalt vor (Dokument C(2026) 5054 final vom 20.07.2026). Die förmliche Annahme ist erst für den Zeitpunkt vorgesehen, an dem alle Sprachfassungen vorliegen; ein entsprechender Beschluss ist aus den abrufbaren Quellen nicht ersichtlich.
| Ihr Erklärvideo enthält | Kennzeichnen? |
|---|---|
| gezeichnete oder erkennbar animierte Grafiken, Icons, Texteinblendungen | in der Regel nein |
| einen abstrakten KI-Hintergrund ohne Bezug zur Wirklichkeit | in der Regel nein |
| reine Schnitthilfen, etwa Rauschen entfernen oder Untertitel erzeugen | in der Regel nein |
| einen realistisch wirkenden KI-Sprecher oder Avatar, auch wenn er erfunden ist | voraussichtlich ja |
| eine KI-Stimme, die einer echten Person ähnelt oder sie nachbildet | typischerweise ja |
| fotorealistische KI-Bilder oder -Videos echter Orte, Räume oder Ereignisse | typischerweise ja |
| ein fotorealistisches KI-Bild Ihres Produkts oder Geräts | voraussichtlich ja, wenn es vom echten Produkt abweicht oder es besser darstellt, als es ist |
So kennzeichnen Sie: Blenden Sie im Video einen kurzen Hinweis ein, etwa „Diese Szene wurde mit KI erzeugt“, am Anfang oder bei der betroffenen Szene, gut lesbar. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Ansehen klar und eindeutig sein und auch für Menschen mit Behinderung zugänglich. Ein Hinweis nur in der Videobeschreibung reicht wahrscheinlich nicht. Der Hinweis soll ohne besondere Hilfsmittel wahrnehmbar sein, also sichtbar oder hörbar. Nutzen Sie zusätzlich die Kennzeichnung der Plattform beim Hochladen, falls es sie gibt.
Was die Anbieter der Werkzeuge tun müssen: Anbieter von KI-Werkzeugen, die Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen ihre Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen, damit Programme sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennen können. Das ist in der Regel Sache des Anbieters, nicht Ihre. Die Markierung des Anbieters ersetzt Ihre sichtbare Kennzeichnung nicht. Für Werkzeuge, die schon vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, haben die Anbieter bis zum 02.12.2026 Zeit, diese Markierung umzusetzen. Diese Frist gilt nur für die Anbieter. Ihre eigene Pflicht, echt wirkende KI-Inhalte offenzulegen, gilt seit dem 02.08.2026 ohne Übergangsfrist.
Rechte echter Personen: Unabhängig von der Kennzeichnung gilt: Bilder und Videos erkennbarer Personen dürfen nach dem Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz) grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden; Ausnahmen sind im Gesetz geregelt. Das kann auch gelten, wenn die Person im Video durch KI nachgebildet wird. Für die Stimme gilt das Recht am eigenen Bild nicht, sie ist aber durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Auch die Nachbildung einer echten Stimme sollten Sie deshalb nur mit Einwilligung der Person verwenden. Laden Sie Fotos oder Aufnahmen einer echten Person in ein KI-Werkzeug hoch, verarbeiten Sie außerdem personenbezogene Daten; dann gilt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung. Holen Sie die Einwilligung vorher ein, halten Sie sie schriftlich fest und nennen Sie darin ausdrücklich den KI-Einsatz, den Zweck und die Orte, an denen das Video läuft.
YouTube, Instagram, TikTok und andere Plattformen haben zusätzliche eigene Regeln. Sie sind im Beitrag Müssen KI-Videos gekennzeichnet werden? erklärt.
Checkliste: Erklärvideo mit KI
- Zielgruppe, Kernbotschaft (ein Satz) und Ort, an dem das Video läuft, festgelegt
- Skript von jemandem mit Fachwissen gelesen und freigegeben
- Stimme angehört, Fachbegriffe und Namen stimmen
- Untertitel geprüft und korrigiert
- Rechte an Bildern und Musik geklärt
- Einwilligung vorhanden, falls eine echte Person oder Stimme nachgebildet wird
- Geprüft, ob etwas im Video echt wirkt, aber künstlich ist; wenn ja, Hinweis eingeblendet
- Fassungen für Website und soziale Netze angelegt
- Notiz, woraus das Video gebaut wurde
- Endabnahme durch die Inhaberin, den Inhaber oder eine verantwortliche Person
Mehr zum Thema: KI-Video übersetzen.
Häufige Fragen
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Wie lange dauert ein Erklärvideo mit KI?
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell Skript und Freigabe stehen und wie viel Material schon vorhanden ist. Feste Zeiten lassen sich nicht allgemein nennen.
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Kann KI das Skript schreiben?
Einen ersten Entwurf ja, wenn sie Zielgruppe, Kernbotschaft und Fachinhalte bekommt. Prüfen, kürzen und freigeben müssen Sie selbst, weil KI plausibel klingende Fehler erzeugen kann.
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Welche Länge ist sinnvoll?
Eine feste Länge gibt es nicht. Halten Sie ein Video so kurz wie möglich und so lang wie nötig: für soziale Netze eher kürzer, für Schulungen länger, aber in Teile gegliedert.
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Brauche ich Untertitel?
Sie sind sinnvoll. Untertitel helfen Menschen mit Hörbeeinträchtigung und allen, die ohne Ton schauen. Korrigieren Sie automatisch erzeugte Untertitel, besonders bei Fachbegriffen.
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Muss ein KI-Erklärvideo gekennzeichnet werden?
Ja, wenn es Deepfakes enthält, also realistisch wirkende KI-Inhalte, die für echt gehalten werden könnten, etwa einen realistischen Avatar oder eine nachgebildete Stimme. Rein gezeichnete oder erkennbar animierte Erklärvideos fallen in der Regel nicht darunter. Keine Rechtsberatung.
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Darf ich die Stimme einer Mitarbeiterin oder eines Kunden nachbilden lassen?
Holen Sie vorher die Einwilligung der Person ein, halten Sie sie schriftlich fest und nennen Sie darin ausdrücklich den KI-Einsatz. Die Stimme gehört nicht zum Recht am eigenen Bild, sondern zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht; ohne Einwilligung kann die Nachbildung dieses Recht verletzen. Eine nachgebildete Stimme ist außerdem in der Regel kennzeichnungspflichtig. Keine Rechtsberatung.
Quellen
Abgerufen am 03.11.2026:
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 3 (Nr. 60, Begriff Deepfake), konsolidierte Fassung, nicht rechtsverbindlich: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-3
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 50 (Transparenzpflichten), konsolidierte Fassung, nicht rechtsverbindlich: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-50
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 111 Abs. 4 (Übergangsfrist bis 02.12.2026), konsolidierte Fassung, nicht rechtsverbindlich: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-111
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 60, Art. 50, Art. 111 Abs. 4, EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de
- Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus), EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202601744
- EU-Kommission, Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, nicht verbindlich; Inhalt genehmigt und veröffentlicht, förmliche Annahme aus den abrufbaren Quellen nicht ersichtlich (PDF, Englisch): https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/131215
- §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG; Bildnisse und Ausnahmen), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html und https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
- Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (allgemeines Persönlichkeitsrecht), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 4 Nr. 1, Art. 6 und Art. 7, EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 03.11.2026.